Aktuell - Ticker
Hinweis:
Finale Einführung des § 2b UStG
Information des MIK Nr. 53/2022
Umsetzung von § 2b des Umsatzsteuergesetzes im Hinblick auf die Leistungen des Standesamtes
Die Übergangsfrist endet am 31.12.2026 !
Herbstschulung 2026
Die Präsentationen sind im Bereich Fortbildung bereitgestellt






